Autor: Meyer-Wimmer, J., Dreyer, Friedrich, Meyer, Johannes
Auflagennummer (WdK): 2
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so bürste er soffen, daß sie als Bischöfe feine Bestrebungen gegenüber aufsässigen weltlichen Fürsten unterstützen mürben. (Heinrich Ii. und Konrab Ii.) Der König unterzeichnete die ihm vorgelegten Schrift* stücfe nicht mehr mit feinem vollen Namen, fonbern mit einer künstlichen Zusammenstellung von Buchstaben, aus benen fein Name ge-bilbet werben konnte (Monogramm). (Vergl. die Unterschrift Ottos b. Gr. unter einer Urfunbe, die sich auf dem Rathaufe zu Goslar befinbet.) Zur Gültigkeit des Schriftstückes war außer der Unterschrift des Königs biejenige des Erzkanzlers erforberlich; gewöhnlich unterschrieb der Kanzler in Vertretung des Erzkanzlers. Für Deutsch-lanb bekleibete der Erzbischof von Mainz biefes Amt. fürjtalien der Erzbischof von Köln und für Burg und der Erzbischof von Trier. Neben den geistlichen erscheinen zur Zeit Heinrichs Iv. auch weltliche Herren als Berater (Negierungsräte) des Königs. Diese waren häufig dem Stanbe der Ministerialen entnommen.
Königs- Einige Herrscher haben nach ihrer Krönung einen ,Krönungsritt' nttl durch die einzelnen Fürstentümer des Reiches unternommen; bei biefer Gelegenheit pflegten biejenigen zu hutbigen, die nicht bei der Wahl ober bamals anberen Sinnes gewesen waren. Bei feinen Reifen durch das Reich übte der König an dem Orte, wo er sich aufhielt, die Ge-tnb richtsbarfeit aus. Zur Feier hoher Kirchenfeste versammelte er die Fürsten und Großen der Umgegenb an feinem Hofe (Hoftag) und besprach Regierungsangelegenheiten mit ihnen. Betrafen biefe das ganze Reich, so ergingen Einlabungen zur Versammlung an alle Großen (Reichstag). Alles, was die Würbe und Ehre des Reiches förbern ober schäbigen konnte, Aufrechterhaltung der Orbnung (Lanb-friebe), Stellung zu den fremben Völkern. Rechtsstreitigkeiten, Aburteilung hochverräterischer Fürsten, kam zur Verhanblung, die der König leitete. Er griff auch wohl selbst als Rebner ein; bei Angelegenheiten, die ihnen befonbers am Herzen lagen, haben einige Herrscher Bischöfe und Fürsten sogar kniefällig gebeten. (Heinrich Ii., Konrab Ii., Heinrich Iv.) Am Schluffe der Besprechungen forberte der König einen der Fürsten auf, in kurzen Worten die Entfcheibung des Reichstages aufzusprechen. Diesem Spruche stimmten die übrigen Anwefenben zu, und der König erhob ihn zum Gesetze, iunfler Es würde mehr und mehr Regel, daß die Fürsten an der Re-gierung des Reiches teilnahmen. Karl b. Gr. hatte die Großen seines Komge.reiches zu Beamten herabgebrückt, aber schon seine nächsten Nach-
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sich mit der Frage, wie dem Übel solcher „Reichsgrundgesetze" abzuhelfen sei. Bezweckten doch die Bestimmungen derselben immer nur den Vorteil einzelner Klassen, nicht des ganzen Volkes. Man har vorgeschlagen, der Kaiser solle, statt in Wien, in der Mitte Deutschlands wohnen; man versuchte, Deutschland in Kreise einzuteilen, an deren Spitze als Schirmer des Friedens und der Ordnung Fürsten stehen sollten; man hat ein Reichsgericht einrichten und dem Reichstag die gesetzgebende und schiedsrichterliche Gewalt zuwenden und dem Kaiser zur Stütze ein aus Reichsmitteln zu erhaltendes Heer ausrichten wollen — alles umsonst. Vorschläge, die von den Fürsten ausgingen, fanden selten die Billigung des Kaisers, so z. B. als es sich um die Einrichtung eines „Reichsregimentes" hanbelte, welches aus Abgeorbneten der Stänbe bestehen und in vielen Fällen ganz allein regieren sollte: ebenso schwierig aber war es für den Kaiser, seine Vorschläge bnrchzusetzen, bet die Fürsten immer befürchteten, berselbe möchte zu mächtig roerben.
Zu gemeinsamen Verhanblungen bereinigten sich die Stäube des Reiches wie vor alters im Reichstage. Derselbe warb vom Kaiser-ober seinem Stellvertreter nach einer Stadt, die ihm gelegen schien, berufen, hatte also feinen festen Sitz. (Singelaben würden die Kurfürsten und die Fürsten, seit Rubels von Habsburg häufig auch die Städte, wenn es sich um Gelbbewilligungen hanbelte; das Recht im Reichstage zu sitzen, besamen sie erst 1487. „Es wurde mehr als
Pflicht, denn als ein Recht betrachtet, die Hof- und Reichstage zu besuchen. Die Großen kamen oft in zahlreicher Begleitung, so daß man gezwungen war, sich unter freiem Himmel zu lagern und zu tagen. Jeder hatte dabei zunächst für feinen Unterhalt selbst zu sorgen, daher bei längerem Aufenthalt bedeutende Kosten auflaufen konnten. Da der Zug auf den Reichstag als Reichsdienst galt, erschien es als ein Recht der Fürsten, sich dafür von ihren Untergebenen eine Beisteuer zahlen zu lassen. — Die Geschäfte des Reichstages konnten sehr verschieden sein. Beratung über kirchliche wie über weltliche, äußere und innere Angelegenheiten, Bestimmungen über das Recht, Schenkungen, Verlobungen, Verleihung der höheren Würden in Staat und Kirche, Privilegien (Vorrechte) und Gnadenbezeugungen. Im fünfzehnten Jahrhundert führte die hervorragende Stellung der Kurfürsten dazu, daß biefelben nach Vorlegung der kaiserlichen Proposition (Vorschlag) zu einer abgefonberten Beratung und Beschlußnahme barüber zusammentraten, ein Vorgang, dem zuerst die übrigen Fürsten und Herren, dann
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Extrahierte Ortsnamen: Wien Deutschlands Deutschland
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ordentlichen Gerichte Rede zu stehn, mit gewaffneter Hand selbst suchen und strafen dürfe, ohne selbst des verletzten Friedens schuldig zu sein.
Den Frevel des Leiningers überbot noch der Raubzug des Ritters Hermann von Ritberg. Derselbe überfiel nämlich die Gemahlin des deutschen Königs Wilhelm v. Holland und führte sie als Gefangene nach seiner Burg. Wohl zog nun Arnold von Walpot mit reisigen Mannen felbst vor Ritberg, aber nach den am meisten glaubhaften Nachrichten hat die königliche Frau förmlich durch Lösegeld befreit werden müssen. Bald darauf kam die Kunde nach Mainz, daß der Schirmherr und Förderer des Bundes von friesischen Bauern zu Meden-blick erschlagen sei, Wilhelm v. Holland war nicht mehr.
Nun kehrte, wie eine Ehronik jener Heit sagt, alles in den früheren schlimmen Zustand zurück. Der Städtebund aber faßte am 12. März 1256 zu Mainz folgende Beschlüsse:
,Während des Interregnums wollen wir des herrenlosen Reiches Güter schützen.
Die Wahlfürsten wollen wir durch Boten dringend bitten, eine einhellige Wahl zu treffen.
Welcher König nicht einstimmig gewählt ist, dem öffnen wir nicht unsere Thore, noch huldigen wir ihm, noch versehen wir ihn mit Geld oder Lebensmitteln.
Welche Stadt hiergegen handelt, die ist ehrlos und friedebrüchig und soll darnach behandelt werden.
In dieser Weise handeln wir so lange, bis ein einstimmig gewählter König vorhanden ist/ Fürwahr ein schönes Zeugnis für die Kraft des nationalen Gedankens! Noch immer beherrscht er die Herzen der Edelsten vom Adel und vom Bürgertume.
Der „Rheinische Bund", der sechzig Städte umfaßte, verlor schon 1257 die Festigkeit seiner Verbindung. Bei der zwiespältigen Königswahl am 13. Januar 1257 traten einige Bundesglieder auf die Seite des Engländers Richard v. Cornwallis, andere hielten es mit dem Spanier Alfons v. Castilien. Dadurch entstand eine Entfremdung, die bald zur Feindschaft führte. Dazu waren in dem Bunde nicht nur Städte, sondern auch geistliche und weltliche Fürsten, Grafen und Herren zu einer Gemeinschaft vereinigt. Die Zwecke und Ziele dieser verschiedenen Glieder lagen aber zum Teil sehr weit auseinander, waren oft sogar einander entgegengesetzt, so konnte es denn nicht aus-
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zunächst nach mehrfachem Gebet, nahmen die Kurfürsten von Trier und Köln vom Altar „das Schwert Karls d. Großen", entblößten es von seiner Scheide und übergaben es dem Kaiser. Sodann, als der Kon-sekrator (der einsegnende Geistliche) die darauf bezüglichen Worte gesprochen, behändigte der Kaiser das Schwert dem kursächsischen Gesandten, welcher es in die Scheide steckte und nun im Verein mit dem kurböhmischen Gesandten den Kaiser damit umgürtete. Darnach nahm der Ceremoniarius (der die kirchlichen Feiergebräuche leitende Priester) von dem Altar einen kostbaren Ring, übergab diesen dem Konsekrator, der ihn, gleichfalls unter einer darauf bezüglichen Ansprache, dem Kaiser an den Finger steckte. Von derartigen Ansprachen begleitet empfing der Kaiser hierauf das Scepter und den Reichsapfel. Und nachdem er bald darauf das Scepter dem knrbrandenburgifchen, den Reichsapfel dem kurpfälzischen Gesandten feierlichst eingehändigt hatte, ward ihm von dem kurbraudenbnrgischen Gesandten und den Abgeordneten von Nürnberg der kostbare Mantel umgehängt, sodann von dem Kurfürsten von Trier, unter Beistand des Konsekrators, die königliche Krone aufgesetzt, schließlich ihm auf das Evangelienbuch der kaiserliche Eid abgenommen."
Beim Krönungsmahle reicht Brandenburg dem König das silberne Waschbecken, Böhmen den silbernen Becher, Pfalz die Speisen in silbernen Schüsseln, Sachsen besorgt den Marstall. Der Herzog (v. Sachsen) reitet in einen aufgeschütteten Haufen Hafer und schöpft daraus mit einer silbernen Wurfschaufel für die kaiserlichen Pferde, der Erzkämmerer holt Wasser, der Erzschenk Wein, der aus den Schnäbeln des doppelköpfigen Adlers vor dem Römer (Rathaus) hervorsprudelte, der Erz-trnch>'eß schneidet ein Stück von dem am Spieße gebratenen Ochsen für die kaiserliche Tafel, während der Schatzmeister Gold- und Silbermünzen unter das Volk streut.*)
Beim Tode des Kaisers traten zwei Reichsverweser an seine Stelle, die bis zur Krönung des neuen Herrschers regierten. Für den Süden roefer-des Reiches fiel dieses Amt dem Pfalzgrafen zu, für den Norden dem Herzog von Sachsen. Die Reichsverweser durften indes keine Fahnenlehen vergeben, auch war ihnen verboten, Reichsgut zu veräußern oder zu verpfänden.
Die „goldene Bulle" weist die Kurfürsten, die vornehmsten Säulen Kur-^ des heiligen römischen Reiches, in einen sehr hohen Rang. „Kein
*) Die betreffenden Fürsten ließen sich später durch Gesandte vertreten.
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Extrahierte Ortsnamen: Karls Brandenburg Sachsen Sachsen Sachsen
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die Reichsstädte folgten, so daß der Reichstag nunmehr in drei Kollegien (Genossenschaften) zerfiel, in dasjenige der Kurfürsten, in den Reichsfürstenrat und in das Kollegium der Reichsstädte. Eine gemeinsame
Versammlung der drei Kollegien fand nur bei besonderen Festlichkeiten
statt. Der Gang der Verhandlungen war folgender: die kaiserlichen
Propositionen, welche an den Reichstag gelangten, wurden gleichzeitig an das Kurfürstenkollegium und an den Fürstenrat zur Beratung abgegeben; stimmten die Beschlüsse dieser beiden, Relation und Korrelation (Bericht und Mit- ober Nebenbericht) genannt, überein, so kam die Sache an das Kollegium der Städte; sonst war sie schon verworfen. Traten die Städte bei, so hieß der Beschluß Reichsgutachten; wenn er vom Kaiser die Sanktion (Genehmigung) erhalten hatte, hieß er Reichsschluß. In beit Kollegien selbst entfchieb Stimmenmehrheit. Tie Reichsschlüsse würden erst am Schlüsse eines Reichstages zusammen vertünbet, und der Name bafür war Reichsabfchieb. Seit Friedrich Iii. nahm der Reichstag den Charakter (Art, Wesen) eines Gesandtenkongresses (Zusammenkunft v. G.) an, indem die meisten Fürsten nicht mehr in Person erschienen; der Kaiser ließ sich dabei durch einen aus dem Fürstenstanbe genommenen Prinzipalkommissär (obersten Bevollmächtigten) vertreten. Den Vorsitz auf dem Reichstage führte Mainz als Reichs-Erzkanzler. Im Fürstenrat führten abwechselnb Österreich und Salzburg den Vorsitz. Ursprünglich würden die Stimmen nach Kopsen geführt, feit 1582 hafteten sie an den Länbern. Die Grafen und Herren hatten nur Gesamtstimmen, b. h. Cnriatstimmen, und zwar hatten die Grasen anfänglich zwei Cnrien, die wetterauische und die schwäbische Grafenbank, später kam eine fränkische und eine westfälische Grafenbank hinzu. Die Prälaten (die hohe Geistlichkeit) zerfielen bei ihren zwei Curiatstimmen in die rheinische und schwäbische Prälaten-bans. Die Reichssläbte teilten sich seit 1474 in die rheinische und in die schwäbische Stäbtebank." (Gotzinger.)
Unter den Angelegenheiten, welche den Reichstag beschäftigten, traten R-ichs-von Zeit zu Zeit auch die Steuern hervor, mit benen man vorüber-gehcnbe aufjerorbentliche Bebürfnisfe zu becfen versuchte. Wenn der Kaiser zur Krönung nach Rom ziehen wollte, bewilligte ihm der Reichstag einen Zuschuß zu den Kosten für das Gefolge und zwar nach dem 1521 in Worms aufgestellten Verzeichnis (Matrikel) für den Fußknecht 4 und für den Reisigen 10 Gulben monatlich. Den ganzen Beitrag für einen Monat nannte man einen Römer-Monat. Diese Steuer
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Autor: Dreyer, Friedrich, Meyer-Wimmer, J., Meyer, Johannes
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bleiben, daß der Bund zerfiel und nur eine lose Verbindung unter den Städten am Rheine bestehen blieb. (Nach Schwebel.)
Diesem ersten Versuche, durch Bündnisse mit Gleichgesinnten den Landfrieden zu erhalten, sind dann noch sehr viele andere gefolgt, aber kein Bund hat lange Bestand gehabt. Die wichtigsten in der langen Reihe der Verbindungen sind folgende: Der schwäbische Bund von 1376, der sich besonbers gegen den Grafen Eberharb von Württemberg richtete (Schlachten bei Reutlingen 1377 und bei Döffingen 1388), der neue rheinische Bund, der 1354 auf Veranlassung Karls Iv. entstand, und der schwäbische Bund von 1488. Derselbe hatte einen Bundesrat, ein Bundesgericht und ein Bundesheer von 12000 Mann Fußvolk und 1200 Mann Reiterei. Obgleich er fast fünfzig Jahre bestand, hat er doch für die dauernde Befestigung des Landfriedens wenig von Bedeutung geleistet. Erst als die Städte erkannten, daß die geheime Feinbschast der Fürsten gegen ihre Wohlfahrt nie ganz zu überwinben war, vielmehr bei der geringsten Veranlassung offen ausbrach, verzichteten sie auf diese Verbindung und suchten untereinanber engeren Anschluß. Das führte zur Entstehung des Hansabunbes. i&®e?ra.
Sein Anfang ist in Dunkel gehüllt, sein Name führt uns zurück bund. zu der fernsten Vergangenheit. In der gotischen Bibelübersetzung des Ulfilas heißt es Marc. 15, 16: ,Die Kriegsknechte aber führten Jesum hinein in das Richthaus und riefen zusammen alla liansa b. i. die ganze Schar/ Es bebeutet bemnach soviel wie: kriegerische Verbindung, Heeresabteilung. Im Saufe der Zeit veränderte sich der Sinn des Wortes etwas, man bezeichnete zumeist kaufmännische Vereinigungen sowie die Abgaben oder Zahlungen, welche das Recht, an einer solchen Vereinigung teilzunehmen, dem Einzelnen auflegt, damit; dieselbe Bedeutung Haben Gilbe, Jnmmg, Zeche, Gaffel u. s. w.
Nur in der Genossenschaft, in der Vereinigung konnte im Mittelalter der Einzelne wirken und für seine Thätigkeit den nötigen Schutz finben. Die Verbindung mit Gleichstrebenben umfaßte das ganze Leben, war in vielen Fällen erblich und biente als Mittel zur Erfüllung der mannigfaltigsten Zwecke, wissenschaftlicher, künstlerischer, religiöser nicht weniger, als staatlicher, landwirtschaftlicher und gewerblicher. „Die Hansa war, ehe sie ein Bund deutscher Städte ward, eine Vereinigung derjenigen deutschen Kaufleute, die über Land und Meer zogen, um die Waren an ihrer Ursprungsquelle zu holen und den Käufern zuzuführen. Dem Verkehr der bamaligen Zeit fehlte Auftrags- und
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Extrahierte Personennamen: Eberharb_von_Württemberg Karls Marc
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von Fischerschuten (Schute — Schiff, das besonders zum Ziehen und Schieben bestimmt ist,) lagen mit ihren Netzen Tag und Nacht in der See, zum Nachtsang brannten Fackeln längs der ganzen Küste. Am Strand aber arbeiteten der Reepschläger (Seiler) und der Böttcher um die Fässer, und der Kaufmann legte seine Waren in der Holzbude auf. Und zwischen Bergen von Fischen, unter Salz und Rauch wurden die kostbarsten Waren des Festlandes, seidene Stoffe und Weine des Südens, niederländisches Tuch und Gewürze des Orients, wie aus großer Messe verkauft. Dreimal fuhren die eilig befrachteten Schiffe zur Heimat und wieder zum Strande zurück; mit dem Oktober endete plötzlich das bunte Leben an der nordischen Küste."
Now- Von der Großartigkeit des Verkehrs in Nowgorod am Wolchow
zeugt der Umstand, daß die Warenballen und Fässer sogar in der Kirche aufgestaut waren, und der Altar nur mit Mühe freigehalten werden konnte. Unter den ersten Teilhabern dieser Handelsniederlassung befanden sich Kaufleute aus Soest, Dortmund und Osnabrück. Bremer Kaufleute saudteu zu gleicher Zeit ihre Schiffe nach Phönicien und nach der Mündung der Düna. Dort erbauten sie die Stadt Riga, die schnell aufblühte. Hansische Kaufleute bevölkerten Reval und Dorpat. Lübische Händler bauten Danzig an der Weichselmündung.
Lübecks An der Spitze des mächtigen Bundes standen Wisby im Osten,
Herr- Köln im Westen und zwischen beiden das jugendkräftig ausstrebende Lübeck. Es stützte sich besonders auf seine Verbindung mit Nachbarstädten, Hamburg und die ,wendischen' Städte, und solchen, die tiefer im Lande lagen, Braunschweig, Magdeburg, Lüneburg u. a. Dadurch wurde es Lübeck möglich, die alten Vororte Wisby und Köln zurück-zudräugen und als anerkanntes Haupt des ganzen Bundes an die Spitze desselben zu treten. Zu Lübeck fanden alljährlich die ,Tagfahrten' statt, auf denen die gemeinsamen Angelegenheiten beraten wurden. So kam auch von dort die Entscheidung, wenn bei Streitfällen gegen den richterlichen Spruch der Vorstände in Nowgorod u. a. Städten Berufung eingelegt worden war. Zur Zeit seiner größten Blüte zählte der Bund hundert Mitglieder. „Der Beitritt erfolgte ohne besondere Verpflichtung; die Beschlüsse der Tagfahrten bedurften der Bestätigung der einzelnen Magistrate; es gab weder eine gemeinsame Flagge noch eine gemeinsame Münze." Bei der großen Verschiedenheit der Interessen, welche den einzelnen Orten je nach ihrer Lage und Verbindung am Herzen lagert, ist es nicht zu verwundern, daß die Zahl der Mitglieder beständig
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noch nicht einmal des Deutschen mächtig und mußte darum den Vorsitz im Regiment einem deutschen Fürsten, dem fröhlichen und verbind-
lichen Pfalzgrafen Friedrich, übertragen.
So fanden denn die deutschen Fürsten jetzt fast völlig freie Gelegenheit, zu zeigen, in welchem Sinne ihnen eine einheitliche Leitung der Nation Möglichkeit und Bedürfnis sei; namentlich seitdem Karl nach Spanien gegangen war und ihn dort einheimische, französische und italienische Dinge aufs mannigfachste in Anspruch nahmen, waren sie in ihren Entschlüssen nahezu sich selbst überlassen.
Wie sie darauf die Angelegenheit der Reformation und Luthers behandelten, wissen wir; das Endergebnis war eine Duldung, die nur
durch die Furcht vor Umsturzbewegungen im Falle strengen Durch-
greifens erzwungen ward.
Wie aber entwickelte sich die Lage auf socialem und politischem Gebiete?
Das Regiment, wie es um die Wende der Jahre 1521 und 1522 seine Thätigkeit begann, war aus klugen Köpfen und energischen Männern zusammengesetzt; die Blüte der höheren Beamten der neueutwickelten Territorialverwaltungen saß darin, allen voran der treffliche Franke Hans von Schwartzenberg. Und sofort ergriff man im Regiment die Frage der Reichsreform am richtigen Zipfel. Es wurden Vorlagen ausgearbeitet über die finanzielle Sicherung des Reichsregiments und des Kammergerichts und über eine Reichsvollzugsordnung zur Durchführung des Landfriedens. In beiden Fällen handelte es sich im Grunde um die Frage der Reichsfinanzen. Und hier liefen nun die Pläne des Reichsregiments auf eine volle finanzielle Mündigkeit und die Entwicklung einer völligen Steuerverfaffung des Reiches hinaus. Man dachte an einen verbesserten gemeinen Pfennig, an eine starke Besteuerung des Klerus, an die Konfiskation der dem Papste aus Deutschland zu zahlenden Annalen zu Gunsten des Reichssäckels, endlich an ein Reichszollsystem: es tonrat Pläne so toeitgehend, daß man bei ihrer Durchführung auch eiu Reichsheer gegen die Türken, deren Sultan im August 1521 Belgrad erobert hatte, toohl hätte aufstellen können.
Der Nürnberger Frühjahrsreichstag von 1522 hatte über diese Vorlagen zu beraten. Es kam nichts zustande; die Klerisei schrie, die Fürsten fehlten. Die Städte aber, aufgebracht durch einige provisorische Veranlagungen, in denen sie zu Gunsten der Fürsten unglaublich überschätzt worden waren, beschlossen, sich gegen den Reichszoll, der ihrem
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Feind: den schwäbischen Bund zu verwenden. Die Bauern ihrerseits hofften in Herzog Ulrich gleichfalls eine willkommene Hilfe gegen den schwäbischen Bund zu gewinnen. Nicht Gemeinschaft oder Verwandtschaft grundsätzlicher Ansichten und Bestrebungen führte die Bauern und Herzog Ulrich zusammen; sie wollten lediglich einen gemeinsamen Gegner mit gemeinsamer Kraft zu Boden werfen. Daß die Bauern die Haltung des schwäbischen Bundes richtig beurteilten, geht aus dem Wort (vom 17. Februar 1525) des bayrischen Kanzlers Leonhard von Eck hervor, welcher allzeit einer der grimmigsten Feinde der Bauern gewesen und mit seinem Rat die Entschließungen des schwäbischen Bundes beherrschte: „Wenn der verfluchte Mann, der Herzog nit wär, fo wollten wir die Bauern wohl erputzeu." Die Vertreter des Allgäuer Hausens konnten darauf hinweisen, daß sie sich mit der Beteuerung und der Zusicherung friedlicher Absichten an Erzherzog Ferdinand, der von seinem Bruder Kaiser Karl V. als Vertreter in Deutschland zurückgelassen worden, gewandt hatten, daß indes ihre eindringlichen Forderungen an ihn, „als den kaiserlichen Statthalter, den Liebhaber der Gerechtigkeit, den Grund, Ursprung und Beschirmer des göttlichen Rechtes" bislang erfolglos geblieben. „Es hat etwas Rührendes, wie diese von ihren kleinen Herren gequälten und zur Notwehr getriebenen Leute im letzten Augenblicke noch ihre Blicke nach dem Kaiser richten, von welchem die niedrigen Schichten des Volkes gewohnt waren, Hilfe und Erlösung zu erwarten." Doch der Kaiser war fern, indes auch seine Anwesenheit hätte in diesem Punkte wenig gefruchtet. Ebensowenig wie Karl V. die Sprache seiner deutschen Unterthanen vollauf verstand, ebensowenig verstand er der deutschen Bauern Wesen und Art. Ebensowenig wie er bei seinen weltumspannenden Herrscherplänen dem deutschen Volke seine vornehm-lichste Sorge zuwandte, ebensowenig hatte er Sinn und Herz für des gemeinen Mannes Not und Klage. Auch der junge Erzherzog Ferdinand, welcher durch seine Erziehung schon dem deutschen Wesen entfremdet worden, hatte nicht genugsam Einblick in die volkswirtschaftlichen und staatsrechtlichen Verhältnisse Deutschlands, um die Klagen der Bauern begreiflich oder gar berechtigt zu finden. In feinen Entschließungen war er von seinen Ratgebern abhängig, und dies waren durchweg grundsätzliche Gegner der Bauern.
Ulrich Schmid nun bekämpfte mit beweglich eindringlichen Worten solche ungestüme Hitze, welche nur Mittel der Gewalt anerkennen wollte. Er fand bei diesem Widerstreite einen redegewandten Beistand an
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Das Schicksal des Reformentwurfes und seiner friedlichen Be-
strebungen hing davon ab, ob und inwieweit die Herren der Bauern sich zu den gebotenen Einräumungen bereit finden ließen, oder ob und inwieweit eine höhere Macht, die Reichsregierung, gewillt war, bei den Herren der Bauern diese Einräumungen auf dem Wege der Gesetzgebung zu erzwingen. Manche dieser Einräumungen wären seitens der Herren thatsächlich Opfer gewesen; manche wären nur von den Herren als Opfer angesehen worden, während sie doch in Wahrheit
lediglich ein Aufgeben rechtswidriger Zustände gewesen. Diese Opfer
mußten von den Herren um so schwerer empfunden werden, je länger sie sich im Besitze dieser wirklichen oder vermeintlichen Rechte wußten. Viele der Herren versagten sich der Einsicht von der Un-
abweisbarkeit einer verbessernden Umgestaltung; andern mangelte es trotz dieser Einsicht an Versöhnlichkeit und Opfermut. Die Selbstsucht überwog bei nur zu vielen den Sinn für das Gesamtwohl. Wo nur durch Thaten dem Verderben, wie es der drohende Bürgerkrieg in sich barg, gesteuert werden konnte, scheuten sie selbst vor einem versöhnlichen Worte zurück, um nur nicht ihrer Würde und ihrem Rechte, wie sie vermeinten, etwas zu vergeben. Das Reichsregiment begnügte sich damit, den schwäbischen Bund und die Bauernschaften durch zwei Gesandte zu einem friedlichen Ausgleich ermahnen zu lassen. Auf diesen ebenso schwächlichen wie kläglichen Versuch beschränkte sich die Mitwirkung des Reichsregiments bei einer der wichtigsten Lebensfragen des Reiches.
Entscheidend wurde die Haltung des schwäbischen Bundes. Zwar stellten einige der kleineren Bundesstädte den Antrag auf Verständigung mit den Bauern. Sie fürchteten Unruhen innerhalb ihrer eigenen Mauern; sie fürchteten bei einer Erhebung der Bauern für sich selbst Rückgang in Handel und Gewerbe. Der schwäbische Bund indes ließ sich in seinen Entschließungen durch Rücksichten anderer Art bestimmen. Der Versuch des Herzogs Ulrich von Württemberg, sein Land wieder zu gewinnen, war gescheitert, noch ehe die gegen ihn aufgebotene Kriegsmacht des schwäbischen Bundes in die Entscheidung hätte eingreifen können. Damit stand dem Bunde ein stattliches Kriegsheer zur freien Verfügung. Das Schwert war einmal gezückt; seine Schärfe sollte nunmehr die Bauern treffen. Solchergestalt war die Meinung des Kanzlers Leonhard von Eck, welcher den Bauern gegenüber von nichts wissen wollte als von Hauen, Würgen, Stechen. Sein Rat schlug durch. An
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